GGL-Whitelist: Was dort steht und wie man einen Anbieter richtig prüft
Die GGL veröffentlicht eine amtliche Liste aller Anbieter, die in Deutschland Glücksspiel anbieten dürfen. Wer den Eintrag seines Anbieters dort findet – mit genau der verwendeten Domain – weiß, dass die Erlaubnis besteht. Dieser Artikel erklärt, wie die Whitelist aufgebaut ist, wie man sie in 60 Sekunden nutzt und wo typische Prüffehler entstehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die GGL-Whitelist ist die amtliche Liste aller Online-Glücksspielanbieter, die in Deutschland eine gültige Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) besitzen. Wer dort nicht steht, darf in Deutschland nicht legal anbieten.
- Die Prüfung geht in 60 Sekunden: Domain des Anbieters suchen, exakten Eintrag auf der Whitelist-Seite der GGL prüfen. Nur die Domain zählt – nicht der Markenname, nicht die Muttergesellschaft.
- EU-Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Anjouan ersetzen keine deutsche GGL-Erlaubnis. Ein Anbieter mit MGA-Lizenz steht trotzdem nicht auf der deutschen Whitelist.
Was die GGL-Whitelist ist
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist die Erlaubnisbehörde für länderübergreifende Online-Glücksspielangebote in Deutschland. Sie wurde mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt, eingerichtet (§ 9a GlüStV 2021). Jeder Anbieter, der in Deutschland virtuelles Automatenspiel, Online-Poker oder Sportwetten anbieten will, braucht eine Erlaubnis der GGL.
Die GGL veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine aktualisierte Liste aller Erlaubnisinhaber. Diese Liste – häufig als Whitelist bezeichnet – ist das maßgebliche Prüfinstrument für Spieler, Zahlungsdienstleister und Aufsichtsbehörden. Ein Anbieter, der dort nicht verzeichnet ist, hat entweder keine Erlaubnis, eine abgelaufene Erlaubnis oder eine Erlaubnis für eine andere Produktkategorie. Den Überblick über das deutsche Regulierungssystem bietet der Ratgeber Online Casino.
Die Rechtsgrundlage für die Erlaubnispflicht ist § 4 Abs. 1 GlüStV 2021: Öffentliches Glücksspiel darf nur veranstaltet oder vermittelt werden, wenn die zuständige Behörde dies erlaubt hat. Welche Anbieter die GGL tatsächlich erlaubt hat, steht in der Whitelist.
Was in der Whitelist steht
Die Whitelist enthält je Eintrag mehrere Pflichtfelder, die für die Prüfung relevant sind:
| Feld | Was es bedeutet | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Erlaubnisinhaber | Die juristische Person, der die Erlaubnis erteilt wurde (GmbH, AG, Ltd.) | Nicht der Handelsname, sondern die Betreibergesellschaft |
| Domain(s) | Die genauen Domains, für die die Erlaubnis gilt | Nur diese Domains sind vom Erlaubnisstatus gedeckt |
| Erlaubnisart | Welche Spielgattung erlaubt ist: va (virtuelle Automatenspiele), sp (Sportwetten), po (Poker) | Eine Sportwetten-Erlaubnis deckt keine Slots |
| Erlaubnisnummer | Die individuelle Kennung der Erlaubnis | Prüfbar im Erlaubnisdaten-Datensatz |
Erlaubnisarten im Überblick: „va" steht für virtuelle Automatenspiele nach § 22a GlüStV 2021, „sp" für Sportwetten und „po" für Online-Poker. Ein Anbieter kann mehrere Erlaubnisarten gleichzeitig halten – als separate Einträge oder in einem kombinierten Erlaubnisbescheid. Für den Spieler bedeutet das: Wer ausschließlich Automaten spielen möchte, muss den Eintrag mit „va" prüfen, auch wenn derselbe Anbieter auch Sportwetten anbietet.
Wichtig: Die Einträge werden von der GGL gepflegt und sind nicht rückwirkend dauerhaft gültig. Wenn eine Erlaubnis endet oder widerrufen wird, verschwindet der Anbieter aus der Liste – oder der Eintrag wird mit einem Ende-Datum versehen. Die aktuellste Fassung steht immer auf der Internetseite der GGL.
Anbieter in 60 Sekunden prüfen
Die schnellste Methode besteht aus drei Schritten:
Schritt 1: Die URL der Casino-Website genau notieren – den genauen Domainnamen, nicht nur den Markennamen. Bei „Muster Casino" wäre das zum Beispiel muster-casino.de, nicht die Holdinggesellschaft oder eine App-Domain.
Schritt 2: Die Whitelist auf der Internetseite der GGL (gluecksspiel-behoerde.de) aufrufen und nach dieser Domain suchen. Die Suche muss exakt übereinstimmen: muster-casino.de und www.muster-casino.de sind für Zwecke der Erlaubnis verschiedene Einträge.
Schritt 3: Prüfen, ob die gefundene Erlaubnisart zur genutzten Spielgattung passt. Wer Automatenspiele nutzt, braucht einen Eintrag mit Erlaubnisart „va" (virtuelle Automatenspiele).
Wer kein Ergebnis findet, kann als zweite Kontrolle die Erlaubnisdaten nutzen, die auf dieser Seite monatlich gegen die GGL-Whitelist abgeglichen werden. Stand und Prüfdatum stehen dort immer ausgewiesen.
Die vier häufigsten Prüffehler
Vier Fehler führen dazu, dass die Prüfung ein falsches Bild gibt:
Markenname statt Domain: Wer den Markennamen eines Anbieters in die Whitelist-Suche eingibt, sucht am falschen Ort. Die Whitelist indexiert Domains (muster-casino.de) und juristische Personen (Muster Gaming GmbH), keine Handelsnamen.
Falsche Erlaubnisart: Ein Anbieter kann eine Sportwetten-Erlaubnis haben, aber keine für Automatenspiele. Beide Erlaubnisse erscheinen in der Whitelist, aber mit unterschiedlichen Kürzeln. Ein Eintrag mit nur „sp" ist kein Beleg für eine legale Slot-Nutzung.
EU-Lizenz als Äquivalent: Lizenzen aus Malta (MGA), Curaçao (GAC) oder Anjouan decken den deutschen Markt nicht ab. Die deutsche Erlaubnispflicht nach § 4 Abs. 1 GlüStV 2021 gilt unabhängig davon, ob ein Anbieter anderswo reguliert ist. Was das für den Spielschutz bedeutet, erklärt der Beitrag zu Casino ohne LUGAS.
Veraltete Quelle: Drittanbieter-Seiten, die angebliche Whitelist-Informationen veröffentlichen, sind keine verlässliche Quelle – weder in Echtzeit noch vollständig. Die einzige valide Quelle ist die aktuelle Veröffentlichung der GGL selbst.
Was fehlt, wenn ein Anbieter nicht auf der Whitelist steht
Wer bei einem Anbieter spielt, der nicht auf der deutschen Whitelist steht, verliert mehrere Schutzmechanismen auf einmal: Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Kalendermonat nach § 6c GlüStV 2021 fehlt. Die Parallelspielsperre nach § 6h GlüStV 2021 fehlt. Die Pflichtabfrage der Sperrdatei OASIS vor jeder Spielsitzung nach § 8 GlüStV 2021 fehlt. Und es gibt keine deutsche Aufsichtsbehörde, an die man sich im Streitfall wenden kann.
Das ist der Grund, warum die Whitelist mehr ist als ein administratives Register: Sie zeigt, bei welchen Anbietern der gesetzliche Spielerschutz tatsächlich wirkt.
Die Folgen für Spieler, deren Anbieter nicht auf der Whitelist steht, reichen von fehlendem Limitschutz bis zu einem nichtigem Spielvertrag. Ob Verluste zurückgefordert werden können, hat der Europäische Gerichtshof am 16. April 2026 für Spielsitzungen vor dem 1. Juli 2021 aus Sicht des Unionsrechts bejaht (Rechtssache C-440/23). Für Zeiträume ab dem 1. Juli 2021 entscheiden deutsche Gerichte nach nationalem Recht. Was der Begriff „Online Casino Deutschland legal" in diesem Zusammenhang bedeutet, erklärt die gleichnamige Seite.
Monatlicher Abgleich: so wird die Liste auf dieser Seite aktuell gehalten
Diese Seite prüft monatlich den Stand der GGL-Whitelist und trägt das Prüfdatum im Feld GGL_CHECK_DATE nach. Den aktuellen Stand mit Erlaubnisart, Domain und Datum für alle gelisteten Anbieter findet sich in den Erlaubnisdaten.
Wer einen Anbieter prüfen will, dem diese Seite fehlt, kann die GGL direkt kontaktieren oder die Whitelist auf der GGL-Internetseite selbst abfragen. Die GGL ist nach § 9a GlüStV 2021 nicht nur Erlaubnisbehörde, sondern auch für die Beaufsichtigung der Erlaubnisinhaber zuständig. Anzeigen über mutmaßlich unerlaubte Angebote können direkt an die GGL gerichtet werden.
Spieler, die merken, dass ihr eigenes Spielverhalten zur Gewohnheit geworden ist, können das BIÖG (früher BZgA) kostenfrei und anonym unter 0800 1 372 700 erreichen oder den Selbsttest auf check-dein-spiel.de nutzen.
Häufige Fragen
Was ist die GGL-Whitelist?
Die GGL-Whitelist ist die amtliche Liste aller Anbieter von Online-Glücksspiel, die in Deutschland eine gültige Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder besitzen. Sie ist auf der Internetseite der GGL (gluecksspiel-behoerde.de) abrufbar und wird regelmäßig aktualisiert.
Wie oft wird die GGL-Whitelist aktualisiert?
Die GGL aktualisiert die Whitelist fortlaufend, sobald neue Erlaubnisse erteilt, verlängert oder widerrufen werden. Auf dieser Seite wird der abgeglichene Stand monatlich unter GGL_CHECK_DATE ausgewiesen. Die einzige verbindliche Quelle ist immer die aktuelle Veröffentlichung auf der GGL-Internetseite selbst.
Was steht in der GGL-Whitelist?
Die Whitelist enthält den Erlaubnisinhaber (die juristische Person), die erlaubten Domains, die Erlaubnisart (va = virtuelle Automatenspiele, sp = Sportwetten, po = Poker), die Erlaubnisnummer und ggf. Gültigkeitsdaten. Ein Anbieter kann mehrere Einträge mit unterschiedlichen Erlaubnisarten haben.
Reicht eine EU-Lizenz als Nachweis einer deutschen Erlaubnis?
Nein. Eine MGA-Lizenz aus Malta, eine GAC-Lizenz aus Curaçao oder eine Lizenz aus Anjouan sind keine deutschen GGL-Erlaubnisse. § 4 Abs. 1 GlüStV 2021 schreibt eine eigenständige deutsche Erlaubnis vor. Ohne Eintrag in der GGL-Whitelist besteht kein gültiger Erlaubnisstatus für den deutschen Markt.
Was ist der Unterschied zwischen Erlaubnisinhaber und Markenname?
Der Erlaubnisinhaber ist die juristische Person, die die Erlaubnis beantragt hat und hält – zum Beispiel eine GmbH. Der Markenname ist der Handelsname, unter dem das Casino Spielern bekannt ist. In der Whitelist steht der Erlaubnisinhaber und die erlaubten Domains, nicht zwingend der Markenname. Bei der Prüfung zählt die Domain der genutzten Website.
Warum steht mein Lieblingsanbieter nicht auf der Whitelist?
Dafür gibt es drei Gründe: Der Anbieter hat keine deutsche GGL-Erlaubnis beantragt oder erhalten. Die Erlaubnis ist abgelaufen oder widerrufen worden. Oder der Anbieter hat eine Erlaubnis für eine andere Produktkategorie (z. B. Sportwetten), aber nicht für die genutzte Spielgattung (z. B. Automaten).
Kann ein Casino auf der Whitelist trotzdem unseriös sein?
Ein Eintrag auf der Whitelist bedeutet, dass die GGL die Erlaubnis erteilt hat und die Bedingungen des GlüStV 2021 formell erfüllt sind. Es ist kein Qualitätssiegel für Bonusbedingungen, Kundenservice oder Auszahlungszeiten. Die laufende Aufsicht durch die GGL soll sicherstellen, dass die Bedingungen dauerhaft eingehalten werden, aber ein Eintrag schließt Beschwerden nicht aus.
Kann ich einen nicht gelisteten Anbieter bei der GGL melden?
Ja. Die GGL ist nach § 9a GlüStV 2021 für die Aufsicht über den deutschen Glücksspielmarkt zuständig und nimmt Hinweise auf mutmaßlich unerlaubte Angebote entgegen. Der dokumentierte Weg führt über das Kontaktformular der Behörde auf gluecksspiel-behoerde.de; welche Anliegen angenommen werden und welche nicht (etwa zivilrechtliche Rückforderungen oder DSGVO-Verstöße), erklärt der Beitrag Beschwerde bei der GGL.
Wie lange ist eine GGL-Erlaubnis gültig?
GGL-Erlaubnisse werden für einen festgelegten Zeitraum erteilt. Die genaue Laufzeit ist je Erlaubnis unterschiedlich und im Erlaubnisbescheid festgelegt. Nach Ablauf muss der Erlaubnisinhaber eine Verlängerung beantragen; andernfalls endet der Erlaubnisstatus, und der Anbieter darf nicht mehr legal tätig sein.
Was passiert, wenn ein Anbieter von der Whitelist gestrichen wird?
Wird eine Erlaubnis widerrufen oder läuft sie aus, darf der Anbieter den deutschen Markt nicht mehr bedienen. Die GGL kann dann nach § 9a GlüStV 2021 weitere Maßnahmen ergreifen, einschließlich Zahlungsblockaden. Für Spieler, die nach dem Widerruf noch gespielt haben, gelten dieselben Rückforderungsregeln wie bei Anbietern, die nie eine Erlaubnis hatten.
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