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Ratgeber

Glücksspielsucht — Hilfe, Beratung und die richtigen Sperrinstrumente

Problematisches Spielverhalten kann sich schleichend entwickeln. Das BIÖG (früher BZgA) bietet unter 0800 1 372 700 rund um die Uhr kostenlose, anonyme Beratung; check-dein-spiel.de einen strukturierten Selbsttest. Diese Seite bündelt alle Hilfsangebote und erklärt, welches der gesetzlichen Schutzmechanismen — Panikknopf, OASIS-Selbstsperre, Einzahlungslimit — in welcher Situation greift.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, früher BZgA) betreibt die Sucht- und Drogenhotline 0800 1 372 700 — kostenlos aus allen deutschen Netzen, anonym und rund um die Uhr erreichbar.
  • check-dein-spiel.de bietet einen strukturierten Selbsttest, Online-Beratung und eine Suche nach Beratungsstellen in der Nähe — auch für Angehörige.
  • Das Glücksspielstaatsvertrag 2021 schreibt drei Schutzinstrumente vor: den Panikknopf (§ 6i) für sofortige 24-Stunden-Pause, das eigene Einzahlungslimit (§ 6c) zur Vorbeugung und die OASIS-Selbstsperre (§ 8a) für langfristige Unterbrechung.
  • Diese Instrumente greifen ausschließlich bei deutschen Erlaubnisnehmern — bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis laufen weder Panikknopf noch OASIS-Abgleich.

Sofort-Hilfe: Das BIÖG unter 0800 1 372 700

Wenn das Spielen das Leben mehr bestimmt, als man es zulassen wollte, ist das erste und wichtigste Angebot eine kostenlose telefonische Beratung. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, früher BZgA) betreibt die bundesweite Sucht- und Drogenhotline unter der Rufnummer 0800 1 372 700. Der Anruf ist kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilnetzen, anonym — es ist kein Name und keine Adresse notwendig — und rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr erreichbar.

Die Hotline ist kein Notruf und kein Krisentelefon im psychiatrischen Sinn, sondern eine Beratungsleitung: Fachkundige Beraterinnen und Berater hören zu, helfen bei der Einschätzung, ob das eigene Spielverhalten problematisch ist, und vermitteln auf Wunsch an spezialisierte Beratungsstellen. Es genügt, anzurufen und zu schildern, was gerade los ist. Keine Verpflichtung folgt daraus.

Wer lieber schreibt, kann die Online-Beratung über check-dein-spiel.de nutzen, die unterhalb erklärt ist. Für akute psychische Krisen außerhalb des Glücksspielkontexts gibt es die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 (ebenfalls kostenlos, anonym, 24/7).

check-dein-spiel.de: Selbsttest und Online-Beratung

check-dein-spiel.de ist das offizielle Informations- und Beratungsportal des BIÖG zu problematischem Glücksspielverhalten. Es richtet sich an Betroffene und an Angehörige. Wer unsicher ist, ob das eigene Spielverhalten noch kontrolliert ist, findet dort einen strukturierten Selbsttest, der in wenigen Minuten eine erste Einschätzung gibt. Der Test basiert auf wissenschaftlich anerkannten Kriterien und ersetzt keine klinische Diagnose, gibt aber Anhaltspunkte für das eigene Gespräch mit Beratern oder Ärzten.

Neben dem Selbsttest bietet check-dein-spiel.de eine anonyme Online-Beratung per Textnachricht, die insbesondere dann nützlich ist, wenn jemand nicht telefonieren möchte oder die eigene Situation zunächst schriftlich formulieren will. Eine integrierte Beratungsstellensuche ermöglicht es, ambulante Suchtberatungsstellen in der eigenen Postleitzahl zu finden — viele davon kostenlos, ohne Voraussetzungen und ohne Überweisung.

Für Angehörige, Freunde und Familienangehörige, die jemanden mit problematischem Spielverhalten begleiten, gibt es auf check-dein-spiel.de ebenfalls eigene Inhalte. Glücksspielprobleme betreffen in der Regel nicht nur die spielende Person, sondern das gesamte Umfeld; die Beratung für Angehörige ist ein eigenständiges Angebot und kein Anhängsel.

Beratungsstellen vor Ort

Wer eine persönliche Beratung bevorzugt, findet in Deutschland ein flächendeckendes Netz ambulanter Suchtberatungsstellen. Die meisten arbeiten kostenlos, auf Kassenbasis oder mit Sozialhilfemitteln und setzen keine Überweisungen voraus. Ein erster Anlaufpunkt für die Suche nach regionalen Angeboten ist neben check-dein-spiel.de die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), die Dachorganisation der Suchthilfe in Deutschland. Die DHS-Website führt eine Datenbank angeschlossener Einrichtungen nach Postleitzahl.

Kirchliche Wohlfahrtsverbände — Caritas und Diakonie — unterhalten überall in Deutschland Sucht- und Sozialberatungsstellen, die auch bei Glücksspielproblemen helfen. Kommunale Gesundheitsämter haben häufig eigene Suchtberatungsangebote oder können direkt weiterverweisen.

Für Personen, die eine stärkere Begleitung benötigen, stehen — nach Diagnose durch einen Arzt oder Psychiater — Tageskliniken und stationäre Reha-Einrichtungen offen, die Glücksspielsucht als behandlungsbedürftige Erkrankung im Sinne der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10 F63.0 / ICD-11 6C50) behandeln und auf die die Krankenversicherung einen gesetzlichen Anspruch begründet.

Angebote für Angehörige

Glücksspielsucht gilt medizinisch als Verhaltenssücht. Sie verändert nicht nur das Verhalten der betroffenen Person, sondern erzeugt bei Partnern, Kindern und engen Freunden häufig Erschöpfung, Scham, Kontrollversuche und finanzielle Mitbetroffenheit. Beratungsangebote für Angehörige sind deshalb kein sekundäres Angebot, sondern ein eigenständiger Hilfebereich.

check-dein-spiel.de führt einen eigenen Bereich für Angehörige. Die BIÖG-Hotline 0800 1 372 700 ist auch für Angehörige nutzbar. Einige Beratungsstellen bieten Angehörigengruppen an — offene Gesprächsgruppen, in denen Betroffene ihre Erfahrungen teilen, ohne dass die spielende Person anwesend sein muss.

Finanziell übernommene Schulden, gebrochenes Vertrauen oder die Frage, ob und wie man jemanden bei der Inanspruchnahme von Hilfe unterstützen kann, ohne die eigene Grenze zu verlieren — das sind typische Themen in der Angehörigenberatung. Auch hier gilt: Der erste Kontakt verpflichtet zu nichts.

Das gesetzliche Drei-Stufen-System der Schutzinstrumente

Für Spieler bei deutschen Erlaubnisnehmern schreibt der GlüStV 2021 drei abgestufte Schutzinstrumente vor, die sich nach Zeithorizont und Wirktiefe unterscheiden. Sie ersetzen keine Beratung, können aber in einer frühen Phase helfen, den eigenen Spielrahmen selbst zu begrenzen.

InstrumentRechtsgrundlageWann sinnvollWirkung
Panikknopf (24-Stunden-Sperre)§ 6i Abs. 3 GlüStV 2021Akutsituation: Man möchte sofort, ohne Überlegung stoppenSperre 24 Stunden, alle deutschen Erlaubnisnehmer, endet automatisch, kein Antrag
Eigenes Einzahlungslimit absenken§ 6c Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 GlüStVVorsorge: Man will den monatlichen Einsatz strukturell begrenzenAnbieterübergreifend über die Limitdatei; Senkung sofort wirksam, Erhöhung erst nach 7 Tagen
OASIS-Selbstsperre§ 8a Abs. 1, Abs. 6 GlüStVBewusste längere Pause oder Stopp auf unbestimmte ZeitGrundsätzlich mindestens 1 Jahr; kürzere Frist (min. 3 Monate) nur auf eigenen Antrag; Aufhebung erfordert aktiven Antrag

Die drei Instrumente greifen in verschiedenen Momenten. Der Panikknopf nach § 6i Abs. 3 GlüStV ist auf den einzelnen Abend zugeschnitten, das Einzahlungslimit nach § 6c GlüStV auf die monatliche Vorsorge, und die OASIS-Selbstsperre nach § 8a GlüStV auf eine bewusste, längerfristige Entscheidung. Keines davon schließt professionelle Beratung aus — im Gegenteil empfiehlt die BIÖG-Beratung meist, dass Spielpause und Beratung gleichzeitig laufen.

Für die OASIS-Selbstsperre gilt: Sie endet nicht automatisch nach Ablauf der Mindestdauer, sondern bleibt ohne Aufhebungsantrag in Kraft. Was bei der Aufhebung zu beachten ist, steht unter OASIS-Sperre aufheben.

Was diese Instrumente nicht leisten — der blinde Fleck bei Anbietern ohne Erlaubnis

Alle drei beschriebenen Instrumente — Panikknopf, Einzahlungslimit, OASIS-Selbstsperre — greifen ausschließlich bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis. Das ist keine Auslegungsfrage, sondern folgt aus dem Aufbau des GlüStV: § 6i, § 6c und § 8a richten sich an Erlaubnisnehmer; Anbieter ohne deutsche Erlaubnis müssen diese Pflichten nicht umsetzen und fragen die zentrale Sperrdatei OASIS nicht ab.

Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt und dort auf den Panikknopf klickt (sofern ein solcher vorhanden ist), erzeugt damit keinen OASIS-Eintrag. Eine OASIS-Selbstsperre, die beim deutschen Erlaubnisnehmer beantragt wurde, entfaltet bei einem ausländischen Anbieter ohne Erlaubnis keine Sperrwirkung. Das bedeutet: Wer Glücksspielprobleme hat und gleichzeitig bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis spielt, kann sich auf diese gesetzlichen Mechanismen nicht verlassen. Dieser Zusammenhang ist unter Casino ohne LUGAS ausgeführt.

Das ändert nichts an der Nützlichkeit professioneller Beratung — BIÖG 0800 1 372 700 und check-dein-spiel.de helfen unabhängig davon, wo gespielt wurde.

Häufige Fragen

Welche Nummer erreiche ich, wenn ich Hilfe bei Glücksspielsucht brauche?

Das BIÖG (früher BZgA) betreibt die Sucht- und Drogenhotline unter 0800 1 372 700, kostenlos aus allen deutschen Netzen, anonym und rund um die Uhr.

Was ist check-dein-spiel.de?

check-dein-spiel.de ist das offizielle Portal des BIÖG zu problematischem Glücksspielverhalten. Es bietet einen Selbsttest, anonyme Online-Beratung per Text und eine Suche nach regionalen Beratungsstellen — auch für Angehörige.

Muss ich meinen Namen nennen, wenn ich die Hotline anrufe?

Nein. Der Anruf unter 0800 1 372 700 ist anonym — es werden weder Name noch Adresse noch Telefonnummer erfasst. Der Anruf erscheint auch nicht in der Telefonrechnung.

Was unterscheidet den Panikknopf von der OASIS-Selbstsperre?

Der Panikknopf nach § 6i Abs. 3 GlüStV 2021 sperrt das Konto sofort für genau 24 Stunden und endet danach automatisch. Die OASIS-Selbstsperre nach § 8a Abs. 1 GlüStV beträgt grundsätzlich mindestens ein Jahr (auf eigenen Antrag kürzer, aber mindestens drei Monate) und endet nur auf aktiven Aufhebungsantrag.

Gilt die OASIS-Sperre auch bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis?

Nein. Die OASIS-Sperrdatei wird nur von deutschen Erlaubnisnehmern abgefragt. Bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis gibt es keine gesetzliche Pflicht, die Sperrdatei zu prüfen, sodass eine OASIS-Sperre dort nicht wirkt.

Kann ich als Angehöriger Hilfe bekommen, auch wenn der Betroffene keine Hilfe will?

Ja. check-dein-spiel.de und die BIÖG-Hotline 0800 1 372 700 richten sich ausdrücklich auch an Angehörige. Beratung für Angehörige setzt nicht voraus, dass die spielende Person einverstanden ist oder selbst Hilfe sucht.

Wie beantrage ich eine OASIS-Selbstsperre?

Der Antrag wird bei einem deutschen Erlaubnisnehmer oder beim Regierungspräsidium Darmstadt (als zuständige Behörde für die zentrale Sperrdatei) gestellt. Wie das im Einzelnen läuft, steht unter OASIS-Sperrdatei.

Ist Glücksspielsucht anerkannt krank, oder nur ein schlechtes Habit?

Sie ist eine anerkannte Erkrankung. Nach ICD-10 F63.0 (pathologisches Glücksspielen) und im neuen ICD-11 als 6C50 (Glücksspielstörung) gilt sie als behandlungsbedürftig. Krankenversicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Behandlung.

Kann ich mein Einzahlungslimit selbst absenken, und wirkt das sofort?

Ja. Nach § 6c Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 GlüStV 2021 ist eine Absenkung des Limits sofort wirksam und gilt anbieterübergreifend über die Limitdatei. Eine Erhöhung des Limits ist dagegen erst nach einer siebentägigen Schutzfrist möglich.

Was tue ich, wenn ich sofort aufhören will, aber kein Telefon zur Hand habe?

Bei einem deutschen Erlaubnisnehmer gibt es den Panikknopf nach § 6i Abs. 3 GlüStV: ein einziger Klick sperrt das Konto sofort für 24 Stunden, ohne Formular und ohne Rückfrage. Eine schriftliche Beratung ist anschließend über check-dein-spiel.de möglich.

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